Klinik am Rosengarten

Die Spezialisten für neurologische
und orthopädische Rehabilitation
Modern. Menschlich. Mittendrin.
Wir bringen Sie in Bewegung.
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Ein klares Ja zur Reha-Maßnahme

Rehabilitationsmaßnahmen, früher Kuren genannt, sind immer noch nötig und möglich. Die Kosten für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Aufenthalt im Akutkrankenkrankenhaus z.B. nach Unfall, Operation oder Schlaganfall – Anschlussrehabilitation (AR) und Anschlussheilbehandlungen (AHB) – übernimmt der Sozialversicherungsträger.

 

Die Empfehlung erfolgt durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus, beim Antrag unterstützt Sie der dortige Sozialdienst.

 

Sie können auch als Begleitperson eines Patienten eine ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme beantragen, wobei Kurort und Unterkunft frei wählbar sind. Ihre Krankenkasse zahlt 85 Prozent der Kurmittel. Zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten kann ein pauschaler Zuschuss gewährt werden. Darüber hinaus werden die Kosten für die ärztliche Behandlung übernommen.

 

Ihr Weg zur Rehabilitation in der Klinik am Rosengarten

Sind Sie nach Unfall oder Operation im Krankenhaus und benötigen eine Reha-Maßnahme, erledigt sich für Sie alles fast wie von selbst (s.o.).

 

Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass Ihre Wünsche bezüglich der Rehaeinrichtung vom Leistungsträger berücksichtigt werden müssen. 

 

Benötigen Sie nach eigener Einschätzung eine Reha-Maßnahme, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Mit ihm gemeinsam stellen Sie den Antrag auf Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger (gilt für Berufstätige). Rentner stellen ihn direkt bei ihrer Krankenkasse, Privatpatienten bei Ihrem Versicherungsträger als Leistungsträger. 

 

Den Antrag und Informationen für die Kostenübernahme bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Danach erhalten Sie einen Termin beim Vertrauensarzt, der Sie untersucht. Im Anschluss erfahren Sie, ob, wo und wann Sie die Reha durchführen. Möchten Sie in der Klinik am Rosengarten gesund werden, geben Sie uns als Ihre Wunschklinik an.

 

Wunsch- und Wahlrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.

 

Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert. So ist die Klinik am Rosengarten z. B. nach DIN ISO EN 9001:2008 und den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und anderen rehaspezifischen Systemen zertifiziert. 

 

Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

 

Ein Rehabilitationsträger (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung) ist nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen.

 

Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Leistungsträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. 

 

Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!

 

Wir kümmern uns gern um die Formalitäten und die Organisation der Aufnahme.

 
Sie erreichen Ihre Ansprechpartnerinnen in der Patientenaufnahme der Klinik am Rosengarten

  • montags - donnerstags, 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
  • freitags, 08:00 Uhr - 14:00 Uhr 

gebührenfrei unter der Servicenummer: 0800 767 3642 (Fax: 0 57 31 / 305 21 21) und per Email.

 

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