Rehabilitationsmaßnahmen, früher Kuren genannt, sind immer noch nötig und möglich. Die Kosten für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
nach einem Aufenthalt im Akutkrankenkrankenhaus z.B. nach Unfall, Operation oder Schlaganfall – Anschlussrehabilitation (AR) und Anschlussheilbehandlungen (AHB) – übernimmt der Sozialversicherungsträger.
Die Empfehlung erfolgt durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus, beim Antrag unterstützt Sie der dortige Sozialdienst.
Sie können auch eine ambulante Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme beantragen, wobei Kurort und Unterkunft frei wählbar sind. Ihre Krankenkasse zahlt 85 Prozent der Kurmittel. Zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten kann ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 8,00 pro Tag gewährt werden. Darüber hinaus werden die Kosten für die ärztliche Behandlung übernommen.
Sind Sie nach Unfall oder Operation im Krankenhaus und benötigen eine Reha-Maßnahme, erledigt sich für Sie alles fast wie von selbst (s.o.) Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass Ihre Wünsche bezüglich der Rehaeinrichtung vom Kostenträger berücksichtigt werden müssen. Brauchen Sie nach eigener Einschätzung eine Reha-Maßnahme, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Mit ihm gemeinsam stellen Sie den Antrag auf Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger (gilt für Berufstätige). Rentner stellen ihn direkt bei ihrer Krankenkasse, Privatpatienten bei Ihrem Versicherungsträger als Kostenträger.
Den Antrag und Informationen für die Kostenübernahme bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Danach erhalten Sie einen Termin beim Vertrauensarzt, der Sie untersucht. Im Anschluss erfahren Sie, ob, wo und wann Sie die Reha durchführen. Möchten Sie in der Klinik am Rosengarten gesund werden, geben Sie uns als Ihre Wunschklinik an.