Natürlich können Sie auch ohne Rezept alle Leistungen bei uns bekommen.
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Bei medizinischen Leistungen (also Heilmitteln) die ein Leiden oder eine Erkrankung behandeln, schreibt der Gesetzgeber eine Verordnungspflicht durch einen Arzt vor.
Das heißt, wenn Sie als Selbstzahler Krankengymnastik oder ähnliche medizinische Leistungen einkaufen wollen, brauchen Sie entweder ein Privatrezept oder eine vom Arzt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung (die Sie hier herunterladen können):
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Dieses betrifft die Leistungen nur wenn sie eine Krankheit behandeln wollen!
Massagen, Fango, Moorbäder usw. welche zu Präventionszwecken oder Wellness genutzt werden, sind auch ohne ärztliche Überweisung zu bekommen.
Bedenken Sie jedoch bitte das viele dieser Leistungen das Herz- Kreislaufsystem belasten und eine Rücksprache mit Ihren Arzt, Sie diese Anwendungen sicherer genießen lassen!
Für Privatversicherte gilt die jeweils gültige Beihilfeliste!