Neurologie

 
Sie kommen zu uns nach einem Unfall, einer Operation an Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven oder nach bösartigen Geschwulsterkrankungen am zentralen Nervensystem.

 

Auch nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und entzündlichen Erkrankungen von Gehirn und Rückenmark sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

 

Abbildung: Chefärztin Neurologie Frau Dr. Marschner-Preuth
Chefärztin Neurologie

Dr. med. Nicole Marschner-Preuth M. A.

Fachärztin für Neurologie,

Palliativmedizin, Schlafmedizin

FEES-Ausbilderin

Lehrbeauftragte der

Universität Bielefeld

Weiterbildungsermächtigung (24 Monate):

Neurologie

Sekretariat Neurologie
Telefon: 05731 305-2109
Fax: 05731 305-2132


In der Neurologischen Frührehabilitation werden Patientinnen und Patienten mit schwersten Beeinträchtigungen nach Unfällen, Schlaganfällen, Hirnblutungen, Sauerstoffmangelschäden, Hirnhautentzündungen, Querschnitt- und Guillain-Barré-Syndromen sowie anderen Erkrankungen des Nervensystems behandelt.

Neurologische Rehabilitation der Phase C und D gehört zu unserem Behandlungsspektrum. Die Ziele der Frührehabilitation bestehen in der Stabilisierung der gestörten Körperfunktionen, der Vermeidung von Folgeschäden und der Frühmobilisation, einem Kommunikationsaufbau und der Wiedererlangung kognitiver Funktionen und Alltagsfähigkeiten. Diese umfassende Förderung wird durch ein speziell ausgebildetes Behandlungsteam aus Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Neuropsychologen und die möglichst enge Einbindung der Angehörigen gewährleistet.

Die neurologische Rehabilitation kann auch teilstationär bzw. ganztägig ambulant durchgeführt werden.

Innerhalb der neurologischen Rehabilitation bieten wir neben den oben genannten Krankheitsbildern auch die Behandlung von Unfall- und Verletzungsfolgen mit Verfahren der "berufsgenossenschaftlich stationären Weiterbehandlung" (BGSW) durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger an.

Für die Rehabilitationsphasen bestehen unterschiedliche Belegungsverträge mit Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen gemäß § 111 SGB V. Eine Kostenübernahmeerklärung gemäß § 40 SGB V ist vor Beginn des Aufenthaltes unbedingt erforderlich.
 

Abbildung: Frührehapatient
Abbildung: Visite
Abbildung: Ärztliche Zuwendung

Die Klinik am Rosengarten ist ein
assoziiertes Rehazentrum im

Abbildung: Logo TraumaNetzwerk NordWest